… mein Kind krank ist?
Ist Ihr Kind krankheitsbedingt verhindert, am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen, so teilen Sie dies bitte zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr der Schule mit. Bei telefonischer Entschuldigung muss innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Mitteilung nachgereicht werden. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Erkrankt Ihr Kind oder ein anderer Familienangehöriger an einer ansteckenden Krankheit (Scharlach, Röteln, Mumps, Masern, Windpocken) oder haben Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse festgestellt, darf das Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn nach dem Urteil des behandelnden Arztes keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
… wir unser Kind vom Unterricht befreien lassen möchten
Möchten Sie Ihr Kind aus zwingenden Gründen vom Unterricht befreien lassen, so stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Hierfür finden Sie unter Bedarfslisten/Formulare einen Vordruck, den Sie ausgefüllt der Schulleitung zukommen lassen. Falls es z. B. um eine Mutter-Kind-Kur geht, legen Sie bitte auch die Genehmigung der Krankenkasse bei. Beachten Sie bitte bei Ihrer Urlaubsplanung, dass eine Befreiung vom Unterricht für zusätzliche Ferientage nicht möglich ist. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Ihr Kind den versäumten Unterrichtsstoff nachholt.
... früher Unterrichtsschluss ist?
Falls an einem Schultag der Unterricht früher endet (z.B. Krankheit von Lehrern, Fortbildungen, hitzefrei), bekommen Sie am Tag vorher Bescheid. Sollten Sie eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, erfolgt dies bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule.
... mein Kind einen Unfall auf dem Schulweg hatte?
Kinder sind auf dem Weg zur Schule unfallversichert. Teilen Sie dem Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Benachrichtigen Sie dann umgehend die Schule, damit die Unfallanzeige erstellt werden kann.
... mein Kind Probleme mit Mitschülern oder Lehrern hat?
Hat Ihr Kind Probleme mit einem Mitschüler oder kommt es mit einer Lehrkraft nicht zurecht, besprechen Sie diese Probleme immer zuerst mit der betreffenden Lehrkraft. Sprechstundentermine können Sie jederzeit ausmachen.
... mein Kind Hausaufgaben aufhat?
Hausaufgaben dienen vor allem der Übung des Lernstoffes im Anschluss an den Unterricht oder zur Vorbereitung des nachfolgenden Unterrichtes. Gleichzeitig sollen sich die Kinder dadurch an selbstständiges Arbeiten gewöhnen. Das schließt nicht aus, dass Sie Ihrem Kind, ohne mitzuarbeiten, gelegentlich durch Hinweise oder Anleitung helfen! Wichtiger ist jedoch die abschließende Überprüfung der Aufgaben auf Vollständigkeit, wobei Lob und Anerkennung aber auch sachliche Kritik am stärksten ermutigen und weiter anspornen. Welche Zeit für Ihr Kind zur Erledigung der Hausaufgaben am geeignetsten ist, müssen Sie selbst herausfinden. Stellen Sie fest, dass Ihr Kind öfter mit Hausaufgaben nicht zurechtkommt oder regelmäßig länger als eine Stunde arbeitet, sollten Sie das der Lehrkraft mitteilen, damit gemeinsam nach Ursachen und Abhilfe gesucht werden kann. Mitentscheidend für den Lerneifer und Lernerfolg Ihres Kindes ist, dass es ständig Ihr positives Interesse an seiner Arbeit spürt.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, das heißt täglich, das Hausaufgabenheft!
... mein Kind etwas verloren hat oder etwas vermisst?
Im Laufe eines Schuljahres fallen immer viele Fundstücke an. Wenn Sie etwas vermissen, schauen Sie bitte an den Garderobenhaken nach. Der Hausmeister deponiert an den Kleiderhaken die gefundenen Kleidungsstücke. Brotdosen und Flaschen werden aus hygienischen Gründen nur eine Woche aufbewahrt und dann, wenn Sie nicht zugeordnet werden können, entsorgt.
Bitte versehen Sie alle Kleidungsstücke und Dosen (Trinkflaschen) deutlich mit dem Namen des Kindes und seiner Klasse.
... sich die Adresse ändert?
Bitte geben Sie jegliche Änderung der Adresse bzw. der Telefonnummer der Schule bekannt. Auch die sogenannten Notfallnummern nützen im Notfall nur etwas, wenn sie auf dem aktuellen Stand sind.