- keine weitere Zurückstellung möglich
Die Schuleinschreibung ist in der Regel bis Ende März abgeschlossen. Alle Eltern erhalten in der Woche vor oder nach den Faschingsferien einen Umschlag mit erforderlichen Unterlagen. Die Rückgabe erfolgt am 14.3.24 bei der Anmeldung.
Hort oder Mittagsbetreuung: Die nötigen Informationen finden Sie auf der Homepage des Johannesvereins Haibach.
Die Mittagsbetreuung wird in beiden Schulhäusern angeboten.
Wichtig für alle, die einen Umzug planen oder Gastschulanträge brauchen: Die Anmeldung muss immer an der Schule stattfinden, wo sich zum Zeitpunkt der Einschreibung der Hauptwohnsitz des schulpflichtigen Kindes befindet!
Das zur Schuleinschreibung erforderliche Datenblatt wurde in den Haibacher Kindergärten ausgeteilt Datenblatt zur Schuleinschreibung.
Familien, deren Kinder keinen der Haibacher Kindergärten besuchen, können sich das Datenblatt herunterladen bzw. im Sekretariat der GS Haibach abholen und an die Schule zurückgeben. Bei eventuellen Rückfragen hilft Ihnen das Sekretariat der Grundschule Haibach gerne weiter. Dieses ist folgendermaßen besetzt:
Montag: 7.30 - 9.30 Uhr
Dienstag: 9.30 - 11.00 Uhr
Mittwoch: 9.30 - 11.00 Uhr
Donnerstag: 9.30 - 11.00 Uhr
Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeiten)
Betroffen sind alle Kinder, die zwischen dem 1.7 und dem 30.9. geboren sind und 6 Jahre alt werden.
Diese Kinder durchlaufen zunächst (ohne Ausnahme) das ganze Einschulungsverfahren, beginnend mit der Erfassung auf dem Datenblatt, das über die Kindergärten verteilt wurde, über die Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt bis zur Schulanmeldung im März.
Jetzt erst wird unter Einbeziehung der Beratung durch den Kindergarten und Schule von den Eltern die Entscheidung getroffen, ob das Kind eingeschult wird oder ob die Einschulung um ein Jahr verschoben wird. Diese Entscheidung müssen die Eltern bis spätestens 15.4.24 der Schule schriftlich mitteilen. Es gibt dazu ein passendes Formblatt. Beide Erziehungsberechtigte sollten einverstanden sein und unterschreiben.